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Allgemeines
 
EtappenlisteSeiten durchsuchen benötigte Fahrzeugpapiere

 

Die folgenden Papiere werden benötigt:

  • Carnet de Passage (s.u.)
  • Dangerous Goods Certificate (i.d.R. über Spedition)
  • Zollabfertigung (i.d.R. über Spedition)
  • bei Einsatz einer Holzkiste: Bescheinigung über "Sauberkeit" der Kiste um Quarantänebestimmungen zu erfüllen (kann evtl. die Spedition besorgen, oder aber man muß die Kiste für ca. AU$150 vor Ort in Oz begasen lassen)
  • gut lesbare Kopie des Führerscheins, Fahrzeugscheins, Ausweis des Fahrers
  • Kontaktadresse Heimat / Zielland
  • Haftpflichtversicherung gegen verursachte Personenschäden (s.u.)
  • evtl. internationale Fahrzeugpapiere


 

 

-> Infos zum Ausfüllen des Carnets

Dieses (Zoll-)Dokument bekommt man bei der örtlichen IHK oder einfacher beim ADAC. Das Carnet ist normalerweise ein Jahr gültig, kann aber gegebenenfalls um 3 Monate verlängert werden. Da die Verlängerung aber fast so viel kostet wie ein Neuer Carnet kann man sich auch gleich den neuen ausstellen lassen. (Das geht aber nur im Heimatland mit einer Kopie aller Fahrzeugpapiere, und nur so lange das alte Carnet noch gültig ist (sonst verfällt sie Sicherheitsleistung / Kaution) – ergo rechtzeitig einer Vertrauensperson zu Hause eine entsprechende Vollmacht aushändigen, damit dieses alles in die Wege leiten kann. Der Carnet muss dann vom Zoll des derzeitigen Aufenthaltslandes übertragen werden...)

Kostenpunkt (ADAC) €220,- (€140,- für ADAC Mitglieder, bei Ausfuhrkennzeichen bzw. auslänischen Kennzeichen zusätzlich €155,-) zudem muß eine Kaution in Bar oder in Form einer Bankbürgschaft hinterlegt werden:

Zeitwert d. Fahrzeuges
Kaution
bis € 15.000,-
€ 1500,-
bis € 25.000,-
€ 2500,-
bis € 50.000,-
€ 5000,-
bis € 75.000,-
€ 7500,-
über € 75.000,-
auf Anfrage

 

also grob 10% des Zeitwertes des Fahrzeuges. Für Personen mit Wohnsitz im Asuland verdoppelt sich dieser Betrag (unabhängig von deren Staatsangehörigkeit), ebenso bei Reise nach Ägypten, Indien, Iran, Pakistan oder Südafrika).

Das Carnet kann frühestens 4 Wochen vor Abreise ausgestellt werden.

Antragsformulare samt Merkblatt gibts beim örtlichen ADAC.
Folgende Papiere / Daten werden benötigt:

  • Fahrzeugpapiere (am besten gleich internationale)
  • Reisepaß/Personalausweis
  • ist der Antragsteller nicht der Fahrzeugeigentümer, so wird zusätzlich eine Schuldbeitrittserklärung (im Antragsfrormular enthalten) vom Fahrzeugeigentümer und eine Kopie seines Reisepasses benötigt
  • Seriennummer des Motors (leider nur am Motorblock des KFZ und nicht in den Papieren zu finden!)
  • Bankbürgschaft (werden nur auf ADAC Vordruck akzeptiert) oder Barbetrag (Schecks werden sofort eingelöst!)

Achtung: Das Carnet ist ein offizielles Zolldokument, bleibt Eigentum des Ausstellers (ADAC), und muß nach Ablauf unbedingt wieder an den Aussteller zurückgegeben werden!

Nähere Infos gibts bei ADAC München: Tel: 089 7676-6342

Infos zum Ausfüllen des Carnets:

In der Regel bekommt man zwar zum Carnet eine kleine Broschüre hinzu, aber falls diese mal nicht zur Hand sein sollte hier das Wichtigste in einer kurzen Übersicht:

Das Carnet ist ein Zolldokument, daß dir vorübergehenden Einfuhr eines Fahrzeuges erlaubt. Das Carnet ist für mehrere Länder gültig und berechtigt zu mehreren Fahrten desselben Fahrten ins Ausland.
Das Carnet muß spätestens nach Ablauf seiner Gültigkeit der ausstellenden Stelle zurückgegeben werden.

  1. Auf dem Deckblatt befinden sich die Daten des Fahrzeuges sowie des Fahrzeughalters. Überprüfe alle eingetragenen Daten und der Gültigkeit für die zu bereisenden Länder!
  2. Blatt 1-25 sind identisch.
    Sie sind in die folgenden 3 Abschnitte unterteilt:
    1. Oben: Wird bei Ein- und Ausreise, in Zeile 7 vom Zollbeamten gestempelt und verbleibt im Carnetheft
    2. Mitte: Wird bei der Ausreise vim Zollbeamten gestempelt, unterschrieben und abgetrennt
    3. Unten: Wird bei der Einreise vim Zollbeamten gestempelt, unterschrieben und abgetrennt
  3. Blatt 26: (Verbleibsbescheinigung)
    Muß nach der Rückkehr vom deutschen Zoll gestempelt und unterschrieben werden. Dies muß nicht an der Grenze geschehen, sondern kann am nächstgelegenen Zollamt oder u.U. bei der örtlichen Polizeibehörde nachgeholt werden.

 

 

Ein kostengünstiger und einfacher Weg, sein Fahrzeug problemlos in Australien betreiben zu dürfen, ist die vorrübergehende Anmeldung eines ausländisches Fahrzeugs.

Hierzu werden internationale Fahrzeugpapiere benötigt. Sie kosten, je nach Laune des Amtes, zwischen DM 20,- und DM 70,- und sind bei der Zulassungsstelle zu bekommen.

Mitzubringen sind der Fahrzeugschein und die grüne Versicherungskarte.

Die internationalen Fahrzeugpapiere sind für eine maximale Dauer von einem Jahr gültig.


 

Der deutsche Führerschein ist in Australien nur in Verbindung mit dem internationalen Führerschein gültig. Diesen bekommt man gegen eine Gebühr von DM60,- direkt bei der Führerscheinstelle. Mitzubringen ist lediglich ein Passphoto.

Diese Kombination aus deutschem und internationalem Führerschein (wichtig: immer beide dabei haben) ist dann für eine Dauer von bis zu 12 Monaten gültig – bei Überschreiten dieser Frist muß ein austral. Führerschein vor Ort gemacht werden.


 

Beim Ausfüllen des "Dangerous Goods Certificate" kann i.d.R. jeder Spediteur behilflich sein. Das DGC ist ein Vordruck für das Transportunternehmen (i.d.R. die entsprechende Airline), der in dreifacher Ausführung den Papieren beizulegen ist. Beim Ausfüllen des Vordrucks ist auf peinlichst genaues Vorgehen zu achten. Schon ein harmloser Schreibfehler kann bei den Kollegen der Airline zu solch haarsträubenden Dingen wie Verweigerung des Transports führen. Auch benötigt man spezielle Schlüsselnummern, welche der Spediteur einem aber entsprechend mitteilen kann. Am besten das Teil rechtzeitig vor Abflug ausgefüllt und nochmals von den Zuständigen der Cargoabteilung der Airline selbst überprüfen lassen.

Vordrucke sind normalerweise über die Airline, den Spediteur oder aber bei entsprechenden Verlagsgruppen erhältlich.

Grund für das Zertifikat ist die Tatsache, daß ein Motorrad mit Resten von Sprit im Tank eben eine gewisse Gefahr für den Flieger bedeutet...


 

Prinzipiell ist die Maschine während der Dauer des eigentlichen Transports im Flieger von der Fluggesellschaft her versichert (i.d.R. über einem gewissen Wert pro kg, bei mir waren es ca. 50 DM/kg von DE nach AU).
Für das Handling und die Lagerung (also alles, was nach Abgabe der Maschine bis zum Flug, und nach dem Flug bis zur Abholung passiert) kann man jedoch eine Zusatzversicherung abschießen. Diese liegt, abhängig vom Wert der Maschine, zwischen DM 100,- und DM 400,-

Zudem braucht man natürlich noch einen Haftpflichtversicherung für die Fahrten in Australien. Hierfür gibt es zwei Varianten:

  • Zulassung der Maschine in Australien (inkl. Haftpflichtversicherung ausschließlich für Personenschäden)
  • Erweiterung der deutschen Versicherung auf Australien (Dies ist abhängig von der Versicherung - manche tun's gegen einen geringen Aufpreis, andere nicht)


updated: 8.3.2003
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