-> Infos zum Ausfüllen des Carnets
Dieses (Zoll-)Dokument bekommt man bei der örtlichen
IHK oder einfacher beim ADAC. Das Carnet ist normalerweise ein
Jahr gültig, kann aber gegebenenfalls um 3 Monate verlängert
werden. Da die Verlängerung aber fast so viel kostet wie
ein Neuer Carnet kann man sich auch gleich den neuen ausstellen
lassen. (Das geht aber nur im Heimatland mit einer Kopie aller
Fahrzeugpapiere, und nur so lange das alte Carnet noch gültig
ist (sonst verfällt sie Sicherheitsleistung / Kaution)
ergo rechtzeitig einer Vertrauensperson zu Hause eine entsprechende
Vollmacht aushändigen, damit dieses alles in die Wege leiten
kann. Der Carnet muss dann vom Zoll des derzeitigen Aufenthaltslandes
übertragen werden...)
Kostenpunkt (ADAC) €220,- (€140,- für
ADAC Mitglieder, bei Ausfuhrkennzeichen bzw. auslänischen
Kennzeichen zusätzlich €155,-) zudem muß eine
Kaution in Bar oder in Form einer Bankbürgschaft hinterlegt
werden:
Zeitwert d. Fahrzeuges
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Kaution
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bis € 15.000,-
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€ 1500,-
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bis € 25.000,-
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€ 2500,-
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bis € 50.000,-
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€ 5000,-
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bis € 75.000,-
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€ 7500,-
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über € 75.000,-
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auf Anfrage
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also grob 10% des Zeitwertes des Fahrzeuges. Für
Personen mit Wohnsitz im Asuland verdoppelt sich dieser Betrag
(unabhängig von deren Staatsangehörigkeit), ebenso bei
Reise nach Ägypten, Indien, Iran, Pakistan oder Südafrika).
Das Carnet kann frühestens 4 Wochen vor Abreise
ausgestellt werden.
Antragsformulare samt Merkblatt gibts beim
örtlichen ADAC.
Folgende Papiere / Daten werden benötigt:
- Fahrzeugpapiere (am besten gleich internationale)
- Reisepaß/Personalausweis
- ist der Antragsteller
nicht der Fahrzeugeigentümer, so wird zusätzlich eine
Schuldbeitrittserklärung (im Antragsfrormular enthalten)
vom Fahrzeugeigentümer und eine Kopie seines Reisepasses
benötigt
- Seriennummer des Motors (leider nur am Motorblock
des KFZ und nicht in den Papieren zu finden!)
- Bankbürgschaft (werden nur auf ADAC Vordruck
akzeptiert) oder Barbetrag (Schecks werden sofort eingelöst!)
Achtung: Das Carnet ist ein offizielles Zolldokument,
bleibt Eigentum des Ausstellers (ADAC), und muß nach Ablauf
unbedingt wieder an den Aussteller zurückgegeben werden!
Nähere Infos gibts bei ADAC
München: Tel: 089 7676-6342
Infos zum Ausfüllen
des Carnets:
In der Regel bekommt man zwar zum Carnet eine kleine Broschüre
hinzu, aber falls diese mal nicht zur Hand sein sollte hier das
Wichtigste in einer kurzen Übersicht:
Das Carnet ist ein Zolldokument, daß dir
vorübergehenden Einfuhr eines Fahrzeuges erlaubt. Das Carnet
ist für mehrere Länder gültig und berechtigt zu
mehreren Fahrten desselben Fahrten ins Ausland.
Das Carnet muß spätestens nach Ablauf
seiner Gültigkeit der ausstellenden Stelle zurückgegeben
werden.
- Auf dem Deckblatt befinden sich die Daten des
Fahrzeuges sowie des Fahrzeughalters. Überprüfe
alle eingetragenen Daten und der Gültigkeit für die
zu bereisenden Länder!
- Blatt 1-25 sind identisch.
Sie sind in die folgenden 3 Abschnitte unterteilt:
- Oben: Wird bei Ein- und Ausreise,
in Zeile 7 vom Zollbeamten gestempelt und verbleibt im Carnetheft
- Mitte: Wird
bei der Ausreise vim Zollbeamten gestempelt, unterschrieben
und abgetrennt
- Unten: Wird bei der Einreise vim
Zollbeamten gestempelt, unterschrieben und abgetrennt
- Blatt 26: (Verbleibsbescheinigung)
Muß nach der Rückkehr vom deutschen Zoll gestempelt
und unterschrieben werden. Dies muß nicht an der Grenze
geschehen, sondern kann am nächstgelegenen Zollamt oder
u.U. bei der örtlichen Polizeibehörde nachgeholt werden.